Wer schon einmal an einer Ladesäule gestanden und sich gewundert hat, warum die Kilowattstunde mit der einen Karte so viel mehr kostet als mit der anderen, kennt das Problem. Genau darüber hat jetzt ein deutsches Gericht entschieden: Das Landgericht München I hat am 6. Oktober 2026 der Klage des Roaming-Anbieters Digital Charging Solutions (DCS) gegen den Ladenetzbetreiber EWE Go stattgegeben.
Das klingt nach einem Streit zwischen zwei Firmen – und ist es zunächst auch. Aber die Frage dahinter betrifft jeden, der unterwegs mit Ladekarte oder App lädt. Ich erkläre dir hier in einfachen Worten, was entschieden wurde, was noch nicht klar ist und welche Entwicklungen jetzt denkbar sind.
Das Wichtigste in Kürze: Das Gericht sieht in den Preisen, die EWE Go dem Roaming-Anbieter DCS berechnet hat, einen Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsverbot für Ladepreise. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. An deinen Preisen an der Ladesäule ändert sich dadurch heute noch nichts. Ob und wie es sich auf Roaming-Preise auswirkt, hängt davon ab, was in den nächsten Instanzen passiert.
Wer zahlt eigentlich wem? Die drei Rollen beim Laden
Um das Urteil zu verstehen, hilft ein Blick auf die Beteiligten. Beim öffentlichen Laden gibt es meistens drei Rollen:
- Der Betreiber der Ladesäule (im Fachjargon CPO): Ihm gehört die Säule, er bestimmt, was der Strom dort kostet. Hier: EWE Go.
- Der Roaming-Anbieter (Fachbegriff: Mobilitätsdienstleister oder eMSP): Er bietet dir eine App oder Ladekarte an, mit der du an vielen fremden Säulen laden kannst. Er kauft den Strom beim Betreiber ein und stellt ihn dir in Rechnung. Hier: DCS. Laut eigener Angabe bietet DCS Lösungen für Autohersteller, Flottenbetreiber und Dienstleister an, betreibt aber keine eigenen öffentlichen Ladepunkte.
- Du als Fahrer: Du bezahlst am Ende entweder direkt beim Betreiber (zum Beispiel per App) oder über den Roaming-Anbieter.
Das Prinzip kennst du vom Einkaufen: Stell dir einen Hersteller vor, der seine Ware im eigenen Laden für 10 € verkauft, einem Zwischenhändler aber 16 € abverlangt. Der Zwischenhändler muss dann mindestens 16 € plus eigene Kosten nehmen – und kann gegen den Laden des Herstellers nie konkurrieren. Genau diese Situation soll das Gesetz beim Laden verhindern.
Was hat das Gericht entschieden?
Laut der Pressemitteilung von DCS vom 7. Oktober 2026 gilt:
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Gericht | Landgericht München I, 33. Zivilkammer |
| Aktenzeichen | 33 O 2062/25 |
| Klägerin | Digital Charging Solutions GmbH (DCS) |
| Beklagte | EWE Go GmbH |
| Klage eingereicht | Februar 2025 |
| Mündliche Verhandlungen | 3. Februar 2026 und 7. Juli 2026 |
| Urteil verkündet | 6. Oktober 2026 |
| Stand | Nicht rechtskräftig |
Das Gericht hat EWE Go demnach in drei Punkten verurteilt:
- Unterlassen: EWE Go darf DCS in der beanstandeten Form keine höheren Preise berechnen als Ad-hoc-Kunden (also Spontanladern ohne Vertrag) und als den eigenen Vertragskunden. Dasselbe gilt für Blockiergebühren.
- Schadenersatz: EWE Go muss den Schaden ersetzen, der DCS seit dem 13. April 2024 entstanden ist und künftig entsteht. Wie hoch er ist, steht nicht in der Pressemitteilung. Dazu wurde EWE Go zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt.
- Kosten: Die Kosten des Verfahrens trägt EWE Go.
Zur Größenordnung nennt DCS eine Feststellung des Gerichts: Der Preis, den EWE Go Roaming-Anbietern für das Laden mit hoher Leistung (HPC) berechnete, lag zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung rund 60 Prozent über dem Preis für die eigenen Vertragskunden – für denselben Ladevorgang.
Das eigentlich Neue: Auch der eigene Tarif zählt
Besonders spannend ist ein Punkt, den DCS hervorhebt: Nach Auffassung des Gerichts gilt das Diskriminierungsverbot auch für die Tarife, die ein Betreiber seinen eigenen Vertragskunden an seinen Ladepunkten berechnet. Der Betreiber kann sich also nicht darauf berufen, der günstige Preis gehöre zu einem „eigenen Produkt" und sei deshalb etwas anderes. Nach Kenntnis von DCS ist das Urteil die erste gerichtliche Entscheidung zur Preisdiskriminierung nach Artikel 5 Absatz 3 der AFIR.
Welches Gesetz steckt dahinter?
Die Grundlage ist die AFIR, die EU-Verordnung 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Sie gilt direkt in allen EU-Ländern, ohne dass der Bundestag sie erst in ein Gesetz gießen muss. Ihre Preisvorgaben gelten seit dem 13. April 2024.
In Artikel 5 Absatz 3 steht sinngemäß: Die Preise an öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen angemessen, einfach vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sein. Betreiber dürfen durch ihre Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern und auch nicht zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren. Unterschiedliche Preise sind aber nicht grundsätzlich verboten: Eine Differenzierung ist erlaubt, wenn sie „verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt" ist.
Das ist der Knackpunkt des ganzen Streits. Was ist ein sachlicher Grund für einen Preisunterschied? Höhere Kosten im Kundenservice? Das Risiko, das ein Betreiber trägt? Treue-Rabatte für Stammkunden? Das Gesetz sagt es nicht genau, und genau deshalb hat die Entscheidung Signalwirkung: Zum ersten Mal hat ein Gericht diese Regel in einem konkreten Fall angewendet.
Zwei weitere Passagen der Verordnung sind für dich interessant:
- Der Ad-hoc-Preis muss sichtbar sein. An Ladepunkten ab 50 kW muss der Betreiber den Ad-hoc-Preis pro kWh und eventuelle Minutengebühren an der Ladestation ausweisen, damit du ihn vor dem Laden kennst (Artikel 5 Absatz 4).
- Blockiergebühren sind erlaubt, aber mit Zweck. Ab 50 kW darf eine Gebühr pro Minute verlangt werden, „um eine lange Belegung des Ladepunkts zu verhindern". Nach meiner Lesart soll sie also das Blockieren verhindern und nicht als zusätzliche Einnahmequelle dienen (Artikel 5 Absatz 4).
Außerdem müssen die Behörden der Mitgliedstaaten den Markt überwachen und insbesondere kontrollieren, ob die Preisregeln eingehalten werden (Artikel 5 Absatz 6). Welche deutsche Behörde das konkret tut, steht dort nicht.
Was bedeutet das in Euro? Ein Rechenbeispiel
Wichtig: Die folgenden Zahlen sind ein frei gewähltes Rechenbeispiel, keine echten Preise. Sie zeigen nur, wie sich ein Aufschlag von rund 60 Prozent auswirkt, wie ihn das Gericht laut DCS festgestellt hat.
Angenommen, du lädst 40 kWh an einer Schnellladesäule. Der Vertragskunde des Betreibers zahlt 50 ct/kWh. Der Roaming-Anbieter muss 60 Prozent mehr einkaufen, also 80 ct/kWh:
| Wer lädt? | Preis pro kWh | 40 kWh kosten |
|---|---|---|
| Vertragskunde des Betreibers | 0,50 € | 20,00 € |
| Roaming-Anbieter (Einkauf, +60 %) | 0,80 € | 32,00 € (noch ohne Marge des Anbieters) |
Der Unterschied liegt in diesem Beispiel bei 12 € für einen einzigen Ladevorgang – und der Roaming-Anbieter hat dann noch nicht einmal seine eigenen Kosten und Gewinn aufgeschlagen. Deshalb sagt DCS: Wer im Einkauf so viel mehr zahlt, kann an diesem Ladepunkt kein wettbewerbsfähiges Angebot machen.
Was wir noch nicht wissen
Bei aller Aufregung: Es gibt wichtige offene Punkte, die du kennen solltest, bevor du aus dem Urteil Schlüsse ziehst.
- Das Urteil im Wortlaut ist nicht öffentlich. Alles, was oben steht, stammt aus der Pressemitteilung von DCS. DCS ist die klagende Partei, die Mitteilung ist also nicht neutral. Auf die schriftlichen Urteilsgründe kommt es an – DCS schreibt selbst, man werte sie jetzt im Einzelnen aus.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EWE Go kann dagegen vorgehen. Eine eigene Stellungnahme von EWE Go habe ich auf der Unternehmensseite am 8. Oktober 2026 nicht gefunden.
- Es gilt zunächst nur zwischen DCS und EWE Go. Ein Urteil erster Instanz bindet nach meinem Verständnis nur die Parteien. Andere Betreiber und Roaming-Anbieter müssen sich nicht automatisch daran halten – aber sie werden genau hinschauen. (Das ist keine Rechtsberatung.)
- Keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Laut DCS gibt es zur Auslegung der AFIR-Preisvorgaben bislang keine Entscheidung eines obersten Gerichts.
Wie könnte es weitergehen? Mögliche Szenarien
Jetzt wird es spekulativ. Die folgenden Szenarien sind meine persönliche Einschätzung, keine Prognose von Gericht oder Branche. Sie zeigen, in welche Richtungen sich der Markt bewegen könnte, wenn das Urteil Bestand hat – und wie wahrscheinlich ich jede Richtung halte.
Szenario 1: Berufung, und erst mal ändert sich nichts
Wahrscheinlichkeit: sehr hoch (kurzfristig). Bei einem Streit mit solcher Tragweite ist es naheliegend, dass die unterlegene Seite die nächste Instanz anruft. Dann zieht sich das Verfahren, und bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können Monate oder länger vergehen. Für dich als Fahrer bedeutet das: Die Preise an den Säulen und in den Apps bleiben vorerst, wie sie sind. Das ist der wahrscheinlichste Zustand für die nächsten Monate.
Szenario 2: Das Urteil hält – und Roaming wird billiger
Wahrscheinlichkeit: möglich. Wenn Betreiber Roaming-Anbietern künftig dieselben Preise berechnen müssen wie den eigenen Kunden, sinkt deren Einkaufspreis. Roaming-Anbieter wie die in den Auto-Apps von Herstellern könnten dann günstigere Preise anbieten – wenn sie die Ersparnis weitergeben. Dafür gibt es keine Garantie, denn sie müssen es nicht tun. Am ehesten passiert es, wenn Wettbewerb zwischen den Anbietern herrscht. Für dich: Die Ladekarte vom Autohersteller oder dein Stromanbieter könnte an manchen Säulen attraktiver werden.
Szenario 3: Der Preis wird nach oben angeglichen
Wahrscheinlichkeit: möglich, und das Risiko für Fahrer. Wer gezwungen wird, alle gleich zu behandeln, kann den Preis für alle auf das höhere Niveau heben, statt ihn für alle zu senken. Der Vertragskunden-Preis wäre dann nicht mehr der Maßstab nach unten, sondern der Roaming-Preis der Maßstab nach oben. Das wäre für Stammkunden von Betreibern, die heute günstig laden, eine schlechte Nachricht. Ob Betreiber so handeln würden, hängt vom Wettbewerb ab: An Standorten mit vielen Konkurrenten wäre ein solcher Schritt riskant, an Orten ohne Alternative eher nicht.
Szenario 4: Preisunterschiede bleiben, aber mit Begründung
Wahrscheinlichkeit: bei Bestätigung des Urteils am wahrscheinlichsten. Das Gesetz verbietet Preisunterschiede nicht grundsätzlich, sondern verlangt eine sachliche Rechtfertigung. Realistisch wäre deshalb eine Mischlösung: Betreiber bieten ihre Tarife (zum Beispiel mit Abo oder Grundgebühr) allen an, auch Roaming-Anbietern, die dann zu denselben Bedingungen einkaufen können. Preisunterschiede gäbe es weiter, aber sie müssten sich an der Leistung festmachen lassen, etwa an Abnahmemenge oder Vertragslaufzeit, und nicht mehr an der Frage, wer der Kunde ist. Für dich: Es wird etwas fairer und besser vergleichbar, aber ohne große Preissprünge. Das Preischaos verschwindet nicht über Nacht.
Szenario 5: Das Urteil wird in einer höheren Instanz gekippt
Wahrscheinlichkeit: möglich. Auch das kann passieren. Dann bleibt alles, wie es ist, und es bleibt unklar, welche Preisunterschiede die AFIR erlaubt. Gut möglich ist außerdem, dass irgendwann ein höchstes Gericht, womöglich auch der Europäische Gerichtshof, die Frage grundsätzlich klärt, weil sie die ganze Branche betrifft. Das wäre dann mehr als ein Einzelfall.
Meine Einschätzung in einem Satz: Kurzfristig ist das Wahrscheinlichste, dass sich für dich nichts ändert, weil das Verfahren in die Verlängerung geht. Auf lange Sicht, wenn das Urteil Bestand hat, ist ein Mix aus Szenario 2 und 4 am plausibelsten: etwas faireres Roaming, aber keine Revolution. Szenario 3 sollte man im Blick behalten, denn die schlechteste Folge für Fahrer wäre ein Angleichen nach oben.
Was heißt das für dich als E-Auto-Fahrer?
Auch wenn sich heute noch nichts ändert, kannst du ein paar Dinge tun, um nicht draufzuzahlen:
- Vor dem Laden den Preis prüfen. Schau in deine App, was die Kilowattstunde an genau dieser Säule kostet. Der Preis hängt von der Säule und deiner Karte ab.
- Direkt beim Betreiber laden, wenn es günstiger ist. Gerade bei großen Betreibern mit eigener App kostet das direkte Laden oft weniger als mit einer Roaming-Karte. Einen Überblick über die gängigen Karten und Apps findest du in meinem Ladekarten-Vergleich.
- Den Ad-hoc-Preis kennen. An Säulen ab 50 kW muss er an der Station stehen. Wie spontanes Laden ohne Vertrag funktioniert und wo es sich lohnt, erkläre ich im Ratgeber Günstig öffentlich laden.
- Blockiergebühren im Blick behalten. Prüfe, ab wann sie greifen. Bei langen Pausen kann eine Minutengebühr schnell teuer werden.
- Preisänderungen verfolgen. Die Tarife ändern sich laufend, zuletzt zum Beispiel bei Allego und Ionity oder bei Aral Pulse. Ich halte dich auf dem Laufenden – am einfachsten über den WhatsApp-Kanal.
Zur Einordnung der EWE-Go-Preise: Auf der Website von EWE Go standen am 8. Oktober 2026 für den Ladetarif 0,52 €/kWh an EWE-Go-Ladestationen und 0,62 €/kWh an Partner-Ladestationen (jeweils inklusive MwSt., AC und DC gleich). Diese Preise gelten für Kunden des EWE-Go-Tarifs und haben mit dem Rechtsstreit nicht unmittelbar zu tun: Im Verfahren ging es um die Preise, die EWE Go einem Roaming-Anbieter für Ladevorgänge an den eigenen Säulen berechnet hat.
Häufige Fragen
Wird Laden jetzt sofort günstiger?
Nein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und gilt zunächst nur zwischen den beiden Prozessparteien. An deinem Preis an der Ladesäule ändert sich dadurch nicht automatisch etwas.
Was ist ein Roaming-Anbieter beim Laden?
Ein Roaming-Anbieter (Fachbegriff: Mobilitätsdienstleister oder eMSP) bietet dir eine Ladekarte oder App an, mit der du an den Ladesäulen vieler fremder Betreiber laden kannst. Er kauft den Strom beim Betreiber ein und rechnet mit dir ab.
Gilt das Urteil auch für andere Betreiber als EWE Go?
Rechtlich bindet ein Urteil in erster Instanz nur die Parteien. Es kann aber Signalwirkung haben, weil erstmals die Preisregel aus Artikel 5 Absatz 3 der AFIR in einem Fall angewendet wurde.
Dürfen Ladeanbieter überhaupt unterschiedliche Preise verlangen?
Ja, aber nur, wenn die Unterscheidung verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist. So steht es in Artikel 5 Absatz 3 der AFIR.
Quellen und Transparenz
Für diesen Artikel habe ich ausschließlich Primärquellen ausgewertet, also die Texte der Beteiligten und des Gesetzgebers selbst und keine Berichte anderer Portale:
- Pressemitteilung von Digital Charging Solutions vom 7. Oktober 2026: „Diskriminierungsfreie Ladepreise gemäß AFIR" (Quelle für Verfahren, Tenor und Zitate)
- Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), Amtsblatt der EU L 234 vom 22.9.2023, insbesondere Artikel 5 (Quelle für die Rechtslage)
- EWE Go: Ladetarif (Quelle für die aktuell veröffentlichten EWE-Go-Tarifpreise, Stand 8. Oktober 2026)
Zwei Einschränkungen: Das Urteil selbst liegt mir nicht vor. Die Angaben dazu stammen von der klagenden Partei DCS und sind damit eine Darstellung aus deren Sicht. Und: Die Szenarien oben sind meine eigene Einschätzung und keine Rechtsberatung. Sobald EWE Go oder das Gericht Näheres veröffentlichen, aktualisiere ich diesen Artikel.