Ich fahre seit Oktober 2023 elektrisch und verkaufe seitdem jedes Jahr meine THG-Quote – für dein E-Auto bekommst du nämlich jedes Jahr Geld geschenkt, im wahrsten Sinne: die THG-Quote. Mineralölkonzerne müssen ihren CO₂-Ausstoß senken und kaufen dafür die Emissionseinsparung von E-Auto-Haltern auf. Der Antrag dauert wenige Minuten, ist bei privater Nutzung komplett steuerfrei – und lässt sich bei manchen Anbietern sogar einmalig einrichten, sodass die Prämie danach automatisch jedes Jahr aufs Konto kommt.
Meine eigene Erfahrung: Ich verkaufe meine THG-Quote seit ich elektrisch fahre – und musste dafür nie etwas weiter tun, als einfach mein E-Auto zu fahren. Kein Aufwand, keine Bedingungen, einfach geschenktes Geld. Die Prämie schwankt aber von Jahr zu Jahr spürbar:
| Jahr | Erhaltene Prämie |
|---|---|
| 2023 | 280 € |
| 2024 | 120 € |
| 2025 | 133,08 € (ausgezahlt am 27.03.2026) |
| 2026 | 295 € erwartet (in Bearbeitung, Auszahlung erwartet Okt. 2026) |
Man sieht: Die Höhe ist kein Selbstläufer. Die THG-Quote ist ein offener Markt – der Preis wird jedes Jahr neu ausgehandelt und schwankt entsprechend. 2023 war ordentlich, 2024 und 2025 war der Markt deutlich schwächer, 2026 sieht wieder besser aus. Nicht ohne Grund sind die Beträge in der Tabelle unten ausdrücklich als „Prämie 2026" ausgewiesen – nächstes Jahr kann das wieder ganz anders aussehen. Weil der Aufwand mit Abo aber praktisch bei null liegt, nimmt man einfach jedes Jahr mit, was gerade drin ist – mal mehr, mal weniger.
Was ist die THG-Quote überhaupt?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist gesetzlich in § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. der 38. BImSchV verankert. Sie verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen (v. a. Mineralölkonzerne), den CO₂-Ausstoß ihrer verkauften Kraftstoffmenge Jahr für Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. Wer diese Quote nicht selbst durch eigene Klimaschutzmaßnahmen erfüllt, muss sie zukaufen – und genau hier kommen E-Auto-Halter ins Spiel.
Reine E-Fahrzeuge sparen laut gesetzlicher Pauschale rechnerisch CO₂ ein, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich fährst oder wie dein Strom erzeugt wird – es zählt eine feste, vom Umweltbundesamt vorgegebene Menge pro Fahrzeug und Jahr. Aus dieser Einsparung entsteht eine handelbare Quote. Als Halter eines E-Autos trittst du diese Quote an einen Vermittler ab. Der Vermittler bündelt die Quoten vieler Halter, lässt sie beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren und verkauft sie an die Mineralölkonzerne weiter. Deinen Anteil an diesem Verkaufserlös bekommst du als Prämie ausgezahlt – abzüglich der Vermittlungsprovision des Anbieters.
Wichtig: Es zählt nicht das Eigentum, sondern wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Bei einem geleasten E-Auto bist in aller Regel du selbst als Halter eingetragen – die THG-Quote funktioniert dann genauso einfach wie beim privat gekauften Fahrzeug. Beim Firmenwagen ist es dagegen nicht immer so eindeutig, wer den Anspruch hat – dazu weiter unten mehr.
Wie viel Geld bekomme ich?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – und es ändert sich ständig. Grob liegt die Prämie für ein privates E-Auto je nach Jahr, Anbieter und Modell zwischen rund 100 und 400 €. Für 2026 sind aktuell etwa 300 bis 360 € als garantierter Festbetrag drin. Wie stark das schwankt, zeigen meine eigenen Auszahlungen oben (120 € in einem schwachen, fast 300 € in einem guten Jahr).
Der Grund für die Schwankung: Die THG-Quote ist ein offener Markt. Der Preis pro Zertifikat hängt von Angebot und Nachfrage ab – also davon, wie viele E-Autos ihre Quote verkaufen und wie hoch die gesetzliche Minderungspflicht der Mineralölkonzerne gerade angesetzt ist. Je mehr E-Autos auf den Straßen sind, desto mehr Quote gibt es und desto stärker gerät der Preis unter Druck. Er kann sich nicht nur von Jahr zu Jahr, sondern sogar innerhalb eines Jahres verändern. Feste Prognosen für die Zukunft sind deshalb seriös kaum möglich.
Zusätzlich hängt der Betrag vom gewählten Auszahlungsmodell ab: Wer sofort Sicherheit will, bekommt einen fixen, aber etwas niedrigeren Betrag. Wer wartet, kann von einem höheren, aber variablen Marktpreis profitieren – oder eben von einem niedrigeren.
Wo du bei mir die aktuellen Beträge findest: Die konkrete Tabelle mit den derzeit gültigen Prämien (inkl. „Stand"-Datum) findest du direkt weiter unten in diesem Artikel – ich halte sie aktuell. Und über meinen WhatsApp-Kanal bekommst du Bescheid, wenn sich bei Prämien und Ladetarifen etwas Größeres tut.
Spielt es eine Rolle, wo und wie ich lade?
Nein. Für die Prämie deines privat genutzten E-Autos zählt ausschließlich die gesetzliche Pauschale pro Fahrzeug und Jahr – es ist egal, ob du zu Hause, unterwegs an öffentlichen Ladesäulen oder beim Arbeitgeber lädst, und auch egal, ob der Strom aus reinem Ökostrom oder ganz normalem Netzstrom stammt. Das Umweltbundesamt rechnet die Einsparung anhand des bundesweiten Strommixes, ein Nachweis über deinen tatsächlichen Ladestrom ist nicht nötig.
Eine wichtige Unterscheidung dazu: Eine private Wallbox auf dem eigenen Grundstück begründet keine eigene, zusätzliche Prämie. Das ist ein komplett anderes Modell – dort geht es um Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (z. B. an Supermärkten oder Tankstellen), die nach der Ladesäulenverordnung bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich registriert sind. Eine rein private Wallbox für den Eigenbedarf erfüllt diese Voraussetzung nicht und ist daher nicht förderfähig – unabhängig davon läuft die normale Fahrzeug-Prämie als Halter aber ganz normal weiter.
Warum ich Geld für eAuto empfehle – für alle, die wenig Aufwand wollen
Es gibt viele THG-Quotenvermittler am Markt – die Prämien liegen bei den meisten Anbietern aber ohnehin recht nah beieinander, sodass sich ein aufwendiger Vergleich in der Praxis oft kaum lohnt. Ich empfehle Geld für eAuto (Betreiber: ZusammenStromen GmbH, Hamburg) deshalb vor allem für alle, die sich möglichst gar nicht mehr darum kümmern wollen: Fahrzeugschein einmal hochladen, danach läuft es per Abo automatisch jedes Jahr weiter – ohne dass du erneut aktiv werden musst.
Wichtig zur Transparenz: Beim Einreichen des Fahrzeugscheins wird deutlich angezeigt, dass dein Fahrzeug für das aktuelle und das folgende Kalenderjahr angemeldet wird. Diesen Abtretungszeitraum kannst du auf Wunsch auf das laufende Jahr verkürzen – wer das nicht möchte, sollte das bei der Antragstellung aktiv einstellen.
Die 3 Modelle von Geld für eAuto im Vergleich
Anbieter: Geld für eAuto (ZusammenStromen GmbH) · Stand der Beträge: 01.07.2026 – THG-Prämien schwanken, die aktuellen Zahlen bitte vor Abschluss auf der Anbieterseite gegenprüfen.
| Express | Garantie | Risiko | |
| Prämie 2026 | 310 € (garantiert) | 360 € (garantiert) | Bis zu 400 € (variabel) |
| Betrag festgelegt durch | Fixbetrag, garantiert | Fixbetrag, garantiert | 90 % des Marktpreises nach Zertifizierung – kann niedriger oder höher als die Garantieprämie ausfallen |
| Auszahlungstermin | Innerhalb von 7 Tagen | Ca. 12 Wochen (bis zu 20 Wochen) | Ca. 12 Wochen (bis zu 20 Wochen) |
| Ideal für | Wer das Geld sofort will | Wer einen festen, planbaren Betrag will und die ca. 12 Wochen Wartezeit in Kauf nimmt | Wer auf einen höheren Marktpreis spekulieren will |
Alle drei Modelle: Fahrzeug wird für das aktuelle und das folgende Kalenderjahr angemeldet, auf Wunsch verkürzbar auf ein Jahr. Bei Express wird die Prämie fürs Folgejahr bis zum 08.01.2027 ausgezahlt. Registrierung und UBA-Abwicklung sind kostenlos. Stand: 01.07.2026.
Prämien-Abo: Bei allen drei Modellen lässt sich das Prämien-Abo aktivieren – dann bekommst du deine THG-Prämie automatisch jedes Jahr aufs Neue, ohne erneut aktiv werden zu müssen.
Alternative Anbieter – für alle, die vergleichen wollen
Wer nicht direkt bei einem Anbieter abschließen, sondern erst Angebote vergleichen möchte, findet über Vergleichsportale wie Verivox oder Finanztip einen Überblick über mehrere Vermittler gleichzeitig. Auch ADAC e-Charge und einzelne Energieversorger wie EnBW bieten eigene THG-Quoten-Vermittlung an. Der Aufwand ist hier meist etwas höher (jährlich erneut Angebote vergleichen) – am Ende bekommt man dabei aber oft nur minimal mehr oder sogar gar nicht mehr als beim einfachen Abo-Modell, da sich die Prämien der Anbieter in der Praxis kaum unterscheiden.
So funktioniert's: Schritt für Schritt
- Anbieter wählen und – falls angeboten – ein Auszahlungsmodell auswählen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochladen – Vorder- und Rückseite
- Bankverbindung für die Auszahlung angeben
- Anbieter meldet die Quote beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung an
- Nach Zertifizierung wird die Prämie ausgezahlt – je nach Modell innerhalb weniger Tage oder nach Abschluss der UBA-Bearbeitung
Die Frist für die Antragstellung beim Umweltbundesamt endet jährlich am 15. November für das laufende Jahr.
THG-Quote bei Leasing: Wer bekommt die Prämie?
Bei einem geleasten E-Auto ist es meist genauso einfach wie beim gekauften Fahrzeug: Entscheidend ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, nicht wer Eigentümer des Fahrzeugs ist – und als Leasingnehmer bist in aller Regel du selbst dieser Halter. Du kannst die THG-Quote also ganz normal verkaufen. Nur in seltenen Ausnahmefällen steht stattdessen der Leasinggeber im Fahrzeugschein – dann liegt der Anspruch bei ihm.
Dabei kommt es auch darauf an, um welche Art von Leasing es sich handelt:
- Privatleasing: Läuft steuerlich wie ein ganz normal privat gehaltenes E-Auto – die Prämie ist steuerfrei, du musst nichts angeben.
- Gewerbliches Leasing (z. B. als Selbstständiger oder für einen Firmenwagen): Hier gelten dieselben Regeln wie beim klassischen Firmenwagen – dazu gleich mehr im nächsten Abschnitt.
Ein Sonderfall ist der Leasingwechsel: Endet dein Leasingvertrag während des Jahres und du übernimmst ein neues Fahrzeug, giltst du für jedes Fahrzeug einzeln als Halter – für den Zeitraum, in dem du im jeweiligen Fahrzeugschein eingetragen warst. Ein nahtloser Fahrzeugwechsel unterbricht deinen Anspruch also nicht grundsätzlich, du beantragst aber ggf. für zwei Fahrzeuge separat.
Tipp: Schau vor dem Verkauf der Quote in deinen Leasingvertrag. Manche Leasinggesellschaften regeln dort explizit, wer die THG-Prämie erhält – teils wird sie an den Leasingnehmer abgetreten, teils direkt in die monatliche Leasingrate eingerechnet oder verrechnet. Steht dazu nichts im Vertrag, gilt in der Regel: wer im Fahrzeugschein als Halter steht, darf die Quote verkaufen.
THG-Quote für Firmenwagen: Anspruch und Steuer
Auch für einen elektrischen Firmenwagen lässt sich die THG-Quote verkaufen. Anspruch hat auch hier der Halter laut Fahrzeugschein – in den meisten Fällen ist das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen, sodass die Prämie dem Unternehmen zusteht. In einzelnen Fällen ist stattdessen der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin als Halter eingetragen; dann liegt der Anspruch bei der Person selbst – auch wenn das Fahrzeug als klassischer Dienstwagen mit privater Mitnutzung (z. B. per 1 %-Regelung) läuft. Das eine (Versteuerung des geldwerten Vorteils) hat mit dem anderen (Anspruch auf die THG-Prämie) rechtlich nichts zu tun.
Bei der Steuer macht das einen Unterschied:
- Rein privat genutztes E-Auto: Die THG-Prämie ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
- Firmenwagen im Betriebsvermögen: Zählt der Erlös zu den Betriebseinnahmen und ist entsprechend steuerpflichtig.
- Arbeitnehmer als eingetragener Halter: Die Prämie steht rechtlich der Person zu, gilt dann aber als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Für die genaue Einordnung im Einzelfall – insbesondere bei gemischter oder gewerblicher Nutzung – lohnt sich Rücksprache mit dem Steuerberater.
Betreibt ein Unternehmen gleich mehrere E-Fahrzeuge als Flotte, lässt sich die THG-Quote für alle Fahrzeuge gebündelt beantragen – die meisten Vermittler bieten dafür eigene Firmenkunden-Konditionen an, oft mit einem festen Betrag pro Fahrzeug.
THG-Quote für Nutzfahrzeuge: Transporter und Lkw
Nicht nur Pkw, auch rein elektrische Nutzfahrzeuge können die THG-Quote verkaufen – und zwar meist zu einer deutlich höheren Prämie als ein normaler Pkw. Berechtigt sind vor allem:
- Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1): z. B. elektrische Kastenwagen und Transporter
- Schwere Nutzfahrzeuge (Klasse N2 und N3): also elektrische Lkw
Der Grund für die höhere Prämie: Das Umweltbundesamt setzt für diese Fahrzeugklassen eine höhere pauschale CO₂-Einsparung an, weil Nutzfahrzeuge im Schnitt mehr fahren und mehr Energie verbrauchen als ein privater Pkw. Bei einigen Anbietern liegt die Prämie für N1-Fahrzeuge dadurch deutlich über der eines normalen E-Autos. Wie beim Pkw gilt: Anspruchsberechtigt ist der Halter laut Fahrzeugschein, und auch hier lohnt sich bei mehreren Fahrzeugen eine Flotten-Anfrage beim Anbieter.
Häufige Fragen zur THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verpflichtet Mineralölkonzerne, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu senken. Wer das nicht schafft, kann die Quote von E-Auto-Haltern zukaufen – weil ein E-Auto rechnerisch CO₂ einspart. Als Halter meldest du dein Fahrzeug beim Umweltbundesamt an und bekommst dafür jährlich eine Prämie.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Bei einem rein privat genutzten E-Auto ist die THG-Prämie steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Bei einem Firmenwagen im Betriebsvermögen zählt der Erlös zu den Betriebseinnahmen und ist steuerpflichtig; ist ausnahmsweise ein Arbeitnehmer als Halter eingetragen, gilt die Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wer bekommt die THG-Prämie bei einem geleasten E-Auto?
Anspruch hat, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist – meistens der Leasingnehmer, in Einzelfällen aber auch der Leasinggeber. Ein Blick in den Leasingvertrag lohnt sich, da manche Leasinggesellschaften dort regeln, ob die Prämie an den Leasingnehmer abgetreten oder in die Leasingrate eingerechnet wird.
Wer bekommt die THG-Prämie beim Firmenwagen?
Anspruchsberechtigt ist der Halter laut Fahrzeugschein. Ist das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen, steht die Prämie dem Unternehmen zu und zählt zu den Betriebseinnahmen. Ist ausnahmsweise ein Mitarbeiter als Halter eingetragen, steht ihm die Prämie zu, sie gilt dann aber als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Muss ich mich jedes Jahr neu kümmern?
Nein, nicht zwingend. Viele Anbieter bieten ein Abo-Modell an: Einmal Fahrzeugschein hochladen, danach wird die Prämie automatisch jedes Jahr neu beantragt und ausgezahlt, ohne dass du selbst aktiv werden musst.
Was bedeutet die Anmeldung für zwei Kalenderjahre?
Manche Anbieter melden dein Fahrzeug standardmäßig für das laufende und das folgende Kalenderjahr an. Das lässt sich in der Regel auf ein Jahr verkürzen, wenn du das bei der Antragstellung angibst – ein Blick in die jeweiligen Konditionen lohnt sich vorher.
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